- Bereitstellung eines Telefons
- Nutzung eines Fernsehgerätes
- WLAN in den Patientenzimmern
- Persönliche Behandlung durch die leitenden Ärzte des Hauses ("Chefarztbehandlung")
- Unterbringung in einem 1-Bett-Zimmer
- Unterbringung in einem 2-Bett-Zimmer
- Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson
Informationen zur Leistungsvereinbarung
Für die Inanspruchnahme dieser Leistungen bedarf es eines gesonderten Antrages.
Unsere Mitarbeiter in der Patientenaufnahme informieren Sie im persönlichen Gespräch ausführlich darüber.
Die für die Wahlleistungen anfallenden Kosten rechnen wir direkt mit Ihnen ab.
Haben Sie eine private oder eine abgeschlossene Zusatzversicherung erstattet diese Ihnen in der Regel die Kosten teilweise oder ganz.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Die Rechtsbeziehungen zwischen Patienten bzw. Kostenträger und der Kreiskrankenhaus Torgau "Johann Kentmann" gGmbH werden durch die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) geregelt. Sie liegen zur Einsicht in der Patientenaufnahme bereit.